Heckleuchten und Scheinwerfer ?!?

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RaZeR
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Beitrag von RaZeR »

Der BB1-3 braucht keine AWL.
Wer erzählt denn sowas?
Habe doch geschrieben alle vor 07.2000 (Erstzulassung)

Originale Halogen sind sehr gut im Ludi leuchten wirklich stark.
Xenon und halogen kann man aber nicht vergleichen.
Birnen schmecken auch nicht wie Äpfel.

8000K hatte ich auch im Accord.
0Punkte aber 130€ Ticket und ich wurde nachts gezwungen um zu bauen oder abschleppen (siehe etwas höher).

8000K ist sehr auffallen blau.
Also das hat mit weiß nichts mehr zu tun die gehen schon sehr ins blaue.
Da kommt kein blaues Halogen mehr mit.
4300K ist schneeweiß.
6000K geht ins bläuliche.
8000K ist schon sehr blau
10000K ist richtig blau
12000K kannste auch mit Standlich fahren siehste genau so viel.

90+ heißt nicht das sie 90% mehr Licht machen oder 90% besser ausleuchten.
Minimal ist das und wer einmal Xenon gefahren ist der Denkt das sein Halogenlicht ein Nebelscheinwerfer ist nicht mehr.

Hier kannste reinschauen da siehste es was was ist.
http://www.hondapower.de/forum/showthread.php?t=142559

HondaStreetRacer

Beitrag von HondaStreetRacer »

Hi RaZaR,

ich will ja nicht diskutieren, sondern nur meine Erfahrungen weitergeben.

Übrigens....dieses Dokument, worauf du dich ganze zeit beziehst (Scheinwerfer Xenonlicht Nachrüstung mit der Auflage K 23/01 von dem Kraftfahrt-Bundesamt), ist schon seit 2 Jahren ungültig!!! Siehe die Auflage K 24, da steht dass ALLE fahrzeuge mit entsprechenden ersteilen versehen werden müssen (AWRL + SWA + Alle teile müssen "e"Prüfzeihen haben, sprich HID+Scheinis+AWRL+SWA). So viel zu meinen ERfahrungen mit dem Xenonlicht :-)

Wenn man schon die Halogen Lichter angeht, dann sind die 70%+ um Längen besser als die OEM / Billig H4, aber natürlich auch nicht auf dem Niveau von Xenon. :-)

Hier mal ein Zitat aus anderem Forum:
Ich hatte soeben ein längeres Gespräch mit Herrn Bruder, Technik Experte beim KBA Flensburg, zu dem o.a. Thema:

Laut seiner Stellungnahme gibt es KEINE legale Möglichkeit, Xenon (auch mit Originalscheinwerfern) nachzurüsten und auf einen Einbau einer

- automatischen Leuchtweitenregulierung
- einer Scheinwerferreinigungsanlage

zu verzichten. Außerdem muss sichergestellt sein, das beim Einschalten des Fernlichtes das Xenon Abblendlicht eingeschaltet bleibt.

Dies wird beispielsweise durch typenabhängige Nachrüstsätze (wie sie in meinem Beispiel von Hella angeboten werden) oder auch durch die Verwendung der entsprechenden Originalteile erreicht.

Ansonsten gibt es keinen legalen Weg, die "Gutachten" bei ebay sind also vollkommen wertlos und zielen einzig und alleine darauf, bei einer Kontrolle bei der Polizei Verwirrung zu stiften. Der TÜV trägt Xenon ohne LWR und SWRA nicht ein, so Herr Bruder.

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